Patienteninformationen
Alles auf einen Blick
Termine
Um den bestmöglichen Ablauf Ihrer Behandlung zu gewährleisten sind Termine unverzichtbar. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um frühzeitige Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 06359-9170955 oder per E-Mail [email protected]
Wenn Sie außerhalb unserer Öffnungszeiten anrufen oder wir uns gerade in Behandlung befinden, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
Das bringen Sie zu Ihrer Behandlung mit
- Ihre Heilmittelverordnung
- Die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
- Ausweis über die Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen - falls vorhanden
- Medizinische Unterlagen wie z.B.: Arztberichte, Röntgenbilder etc.
- Handtuch und gegebenenfalls bequeme oder sportliche Bekleidung
Gültigkeit von Heilmittelverordnungen (Kassenrezepten)
Ihre Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung begonnen werden. Zudem darf eine begonnene Behandlung nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, da sonst die Verordnung Ihre Gültigkeit verliert. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Krankheit, anstehende Rehabilitationsmaßnahme oder Urlaub.
Die Rezeptgebühr
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen, sofern sie nicht davon befreit sind, eine gesetzliche Zuzahlung entrichten.
Wir sind verpflichtet diese Zuzahlung in voller Höhe von Ihnen einzuziehen und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Die gesetzliche Zuzahlung stellt keine Einnahme für uns dar.
Informationen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Physiotherapie Leiningerland ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Ihre Behandlung ist somit gegen Vorlage einer gültigen Heilmittelverordnung möglich und wird mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Informationen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung
Vor Beginn Ihrer Behandlung schließen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag mittels Honorarvereinbarung. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Kosten der Behandlung ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung Ihrer privaten Krankenversicherung. Wir empfehlen Ihnen vor Beginn der Behandlung die Kostenübernahme und eine eventuelle Eigenbeteiligung gemäß Ihres vereinbarten Tarifs mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären.
Hausbesuche
Sofern der Hausbesuch ärztlich verordnet wurde, behandeln wir Sie selbstverständlich zu Hause oder in einer sozialen Einrichtung.
Mitglied im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK)
Weitere Informationen über Physiotherapie, Krankheitsbilder, Therapien etc. finden Sie hier: https://hrps.physio-deutschland.de/patientenbereich.html